Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein normativ geregeltes Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden.
Die Ergebnisse können von den tatsächlichen Energieverbräuchen teilweise stark abweichen. Dies liegt daran dass die Berechnung auf einem einheitlichen Verfahren basiert. Sie kann die wechselnde Anzahl der Bewohner oder das unterschiedliche Nutzerverhalten nicht berücksichtigen.
Ziel ist es in erster Linie die verschiedenen Gebäude auf einem einheitlichen Bewertungssystem vergleichbar zu machen.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
- Bei der Errichtung von Gebäuden als Teil des Bauansuchens
- Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird
- Für Ansuchen zur Wohnbauförderung
- Für Ansuchen um Sanierungsförderung
- Zur Abschätzung von Sanierungsmaßnahmen
Was steht im Energieausweis?
Als Erstinformation finden Sie auf der ersten Seite eine Klassifizierung des Gebäudes in eine Effizienzklasse von A++ bis G.
Auf der zweiten Seite befinden sich Kennzahlen für die jeweiligen Energieverbräuche (Heizwärmebedarf, Warmwasser, Heiztechnik, usw.).
Im Weiteren sind Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes und die detaillierten Eingabedaten zu finden.
Nähere Informationen zum Inhalt eines Energieausweises finden Sie im Servicebereich.